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BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 30.08.1983 - 4 Ca 2011/82
- LAG Köln, 06.04.1984 - 8 Sa 1379/83
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Es bedarf deshalb auch keiner Erörterung der Frage, ob eine Vereinbarung, die dem beklagten Land das Recht einräumen würde, den Umfang der Arbeitszeit einseitig zu bestimmen und diese Bestimmung später auch wieder zu ändern, überhaupt zulässig wäre (vgl. hierzu das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Senatsurteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG GS 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 38; 41, 110, 113 ff. 9. - BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Parteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zuläßt (BAG Al, 2A7, 252 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe).
- BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG GS 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 39, 38; 41, 110, 113 ff. 9. - BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Eine fortlaufende Beschäftigung kann auch dadurch zustande kommen, daß sich ein Arbeitsverhältnis an das andere anschließt (vgl. BAG 41, 265, 270 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 1 b der Gründe). - BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Daß unter" solchen Umständen der Abschluß aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge sachlich gerechtfertigt ist, hat der Senat bereits in seinem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 -, das die jeweils befristete Beschäftigung von Studenten als Nachtwachen in einem Krankenhaus betraf, anerkannt. - BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 97/61
Befristete Beschäftigung eines Studenten
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
Ob sich etwa aus dem Umstand, daß die Parteien über einen längeren Zeitraum hin fortlaufend befristete Arbeitsverträge geschlossen haben, eine diese einzelnen Arbeitsverträge übergreifende schuldrechtliche Bindung der Parteien dergestalt ergibt, daß der Kläger verlangen könnte, bei der weiteren Vergabe von Diensten nicht ohne triftigen Grund übergangen zu werden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 97/61 - AP Nr. 21 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), brauchte der Senat nicht zu entscheiden.